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Eigentlich klingt der Name ganz eindeutig: Ein Aufbaustudium ist demnach ein solches, welches an ein abgeschlossenes anschließt - nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich. Es dient somit der Vertiefung von Studieninhalten und der weiteren akademischen Qualifikation. Doch ganz so einfach ist es leider nicht, denn der Begriff "Aufbaustudium" wird von vielen Bundesländern und selbst Universitäten ganz unterschiedlich bewertet. Und weil Bildung in Deutschland Ländersache ist, kann diese Differenzierung mitunter für Verwirrung sorgen. Denn während einige Bundesländer zwischen Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudium unterscheiden, gibt es diese Begriffe in anderen gar nicht. Es empfiehlt sich daher, die jeweiligen Regelungen von Uni, FH und Hochschulgesetz des Landes genau durchzulesen - der Allgemeine Studierendenausschuss ASta oder die Studienberatung sind hierbei gern behifllich.

Für Regelungen wie das Bundesausbildungsförderungsgesetzt, kurz Bafög, sind einheitliche Regelungen hingegen unabdingbar. Deshalb gibt es eine bundesweit gültige Definition dessen, was als Aufbaustudium gewertet werden darf. Ganz allgemein werden Aufbaustudiengänge auch als Postgraduiertenstudium, also auf das Studium nach Erwerb eines gültigen Abschluss wie Bachelor, Magister oder Diplom. Insbesondere seit dem Bologna-Prozess ist die Unterscheidung, was als Aufbaustudium gelten darf und was nicht, vereinfacht worden. Demnach gelten sowohl Masterstudiengänge als auch das Promotionsstudium dem Aufbau eines weiteren akademischen Grades. Dabei wird zwischen konsekutiven, also aufeinander folgenden, und nicht-konsekutiven Masterstudiengängen unterschieden. Als konsekutiver Studiengang gilt beispielsweise eine Vertiefung des eigenen Studienfachs, welches unmittelbar auf das bereits erlernte Wissen aufbaut und dieses vertieft.

Ein solcher Studiengang ist in vielen Bundesländern von Studiengebühren befreit und zudem Bafög-förderungsfähig. Die Begründung: Das Zusammenspiel aus Bachelor und unmittelbar aufbauendem Masterstudium ähneln in Umfang und Leistung etwa dem Diplomstudiengängen, welche ebenfalls förderungsfähig sind. Steht der Master Bachelor-Absolventen verschiedener Studienrichtungen offen, so handelt es sich meist um ein nicht-konsekutives Aufbaustudium. Promotionsstudium und höhere Masterstudiengänge werden hingegen nicht Bafög-gefördert, weil diese Leistung ausschließlich für ein grundständiges Erststudium vorgesehen ist.