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Die Bewerbung um einen Studienplatz bildet den Ausgangspunkt fürs spätere Studium. Nur wenn alle Formalitäten korrekt und vollständig abgegeben bzw. ausgefüllt sind besteht Anspruch auf Immatrikulation. Deshalb sollte die Studienbewerbung mindestens ebenso sorgfältig vorbereitet werden wie die Bewerbung beispielsweise um einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz. Welche Unterlagen konkret benötigt werden, kann je nach Hochschule und Studiengang variieren. Darüber hinaus gibt es jedoch Dokumente, die immer nötig sind. Hierzu zählt insbesondere das Zeugnis der Allgemeinen oder Fachgebundenen Hochschulreife, auch als Abitur bzw. Fachabitur bekannt. Viele Schulen stellen ihren AbiturientInnen gleich mehrere beglaubigte Kopien des Abiturzeugnis aus. Diese gilt es sicher aufzubewahren - bei etwaigen Auslandssemestern, bei Hochschulwechsel oder auch bei der Bewerbung um mehrere Studienplätze ist jeweils eine eigene beglaubigte Zeugniskopie notwendig. Alternativ kann das Zeugnis beispielsweise auch in Städtischen Ämtern, bei Rechtsanwälten oder sogar bei der Krankenkasse amtlich beglaubigt kopiert werden.

Neben dem Abiturzeugnis stellen Universitäten und Fachhochschulen ein Bewerbungsformular zur Verfügung, welches heute in aller Regel auch online erhältlich ist. So können alle nötigen persönlichen Daten, aber auch Angaben zu eventuellen Praktika und bereits absolvierten Studienleistungen übersichtlich eingetragen werden. Die Studienbewerbung selbst kann übrigens nur zum Teil oder gar nicht via Internet erfolgen - Abiturzeugnis und ggf. weitere Nachweise müssen per Post oder persönlich eingereicht werden.

Neben diesen Grundvoraussetzungen gibt es weitere, die je nach Studiengang ausgestellt werden. So kann beispielsweise für ein Studium in Journalistik, aber auch in Sozialer Arbeit der Nachweis einschlägiger Praktika erforderlich sein. An Künstlerischen Hochschulen ist darüber hinaus der Nachweis einer entsprechenden Eignung nötig. Hierzu werden im Rahmen einer Eignungsprüfung beispielsweise die persönliche Mappe, aber auch individuell gestellte Aufgaben und Gespräche mit einbezogen. Übrigens: Unabhängig von den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen ist die Einhaltung gesetzter Bewerbungsfristen unabdingbar. Zu spät eingereichte Unterlagen werden von den Universitäten oder Fachhochschulen nicht mehr berücksichtigt. Dabei gelten für zulassungsbeschränkte Studiengänge oftmals andere Fristen als für solche, die frei zugänglich sind. Zusätzlich bieten einige Unis bzw. FHs Studienplätze für Unentschlossene auch noch kurz vor Studienbeginn an. Wer sich auf ein Studium über die Zentrale Vergabe Stelle (ZVS) bzw. heute hochschulstart bewerben muss, sollte hier ebenfalls die entsprechenden Fristen berücksichtigen.