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Der Name verrät es bereits: Ein Zweitstudium ist ein Studium, welches nach einem bereits abgeschlossenen Studium absolviert wird. Dabei muss das Zweitstudium nicht zwingend zeitlich anschließen - viele Studierende entscheiden sich erst nach einigen Jahren Berufserfahrung oder auch nach erfolgreicher Familienplanung dazu, noch ein weiteres Studium anzuhängen. Die Beweggründe können also sehr unterschiedlich sein: Finanzielle Aspekte spielen oftmals ebenso eine Rolle wie persönliche Motivationen.

Einige Studienabsolventen stellen fest, dass ihr gewünschtes Berufsfeld restlos überlaufen ist - und entschließen sich dann zu einem Zweistudium, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Auch eine weitere Vertiefung einzelner fachlicher Schwerpunkte kann mit einem Zweitstudium erzielt werden. Darüber hinaus gibt es auch sogenannte Zwingende Berufliche Gründe, bei denen die Berufsausübung eine entsprechende Qualifikation in zwei Studiengängen voraussetzt. Klassische Beispiele hierfür sind beispielsweise Kieferchirurgen oder auch Schulpsychologen. Und auch im Bereich von Wissenschaft und Forschung kann das nötige breitgefächerte Wissen durch Absolvierung eines weiteren Studiengangs geschaffen werden.

Nicht zum Zweitstudium zählt beispielsweise das Master-Studium. Auch aufeinander aufbauende Studiengänge werden nicht als Zweitstudium bezeichnet. Wer gleichzeitig in zwei verschiedenen Studiengängen immatrikuliert ist,d er absolviert ein sogenanntes Doppel- oder Parallel-Studium. Das Zweitstudium selbst unterscheidet sich inhaltlich und organisatorisch nicht vom Erststudium. Es gibt jedoch einige Aspekte, die es zu bedenken gilt: Zum Einen ist das Zweitstudium, im Gegensatz zu einigen Aufbaustudiengängen, nicht Bafög-förderungsfähig. Gleichzeitig können die Bedingungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge erleichtert werden - hier ist eine individuelle Beratung zum Beispiel mit der universitären Studienberatung empfehlenswert. Die persönlichen Beweggründe für ein Zweitstudium werden dabei unter Vorlage entsprechender Belege (Gutachten) mit berücksichtigt.